27.06.2018
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
am 19. Juni 2018
Insgesamt 167 Personen haben an der außerordentlichen Mitgliederversammlung teilgenommen. Peter Zettel hat mit seinem Bericht den Weg zur Balinger Lösung skizziert und im Anschluss Fragen beantwortet. Susanne Sauter erstellt das Protokoll zur außerordentlichen Mitgliederversammlung. Dieses kann nach Fertigstellung und Unterzeichnung durch den Vorstand im Büro eingesehen werden. Moderiert wurde die Versammlung von Michael Vogel.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Per Handzeichen wurde abgestimmt, dass die Beschlüsse per Handzeichen gefasst werden sollen.
Zu diesem Punkt gab es zwei verschiedene Auslegungen der rechtlichen Vorgaben. Angemerkt wurde von Mitgliederseite, dass sobald ein Mitglied für die geheime Abstimmung votiert, jede Abstimmung an diesem Abend schriftlich und geheim stattfinden muss.
Dies wurde von einem anderen Mitglied durch Verlesung einer Quelle aus dem Internet zum Vereinsrecht anders dargelegt.
Das Vereinsrecht legt hier fest, dass die Art der Abstimmung von der Mitgliederversammlung zu regeln ist.
Auszug Handbuch zum Vereinsrecht (Stöber – Otto, 10. Auflage, Randziffer 794): „Macht sie davon keinen Gebrauch, entscheidet der
Versammlungsleiter über den Abstimmungsmodus. Das Verfahren muss sicherstellen, dass sich die Willensbildung möglich ungehindert vollziehen und ausdrücken kann. Das Ergebnis der Abstimmung sollte klar feststellbar sein.“
„Eine schriftliche (geheime) Abstimmung muss daher an sich (ohne Mehrheitsbeschluss) auch dann nicht erfolgen, wenn ein Mitglied oder mehrere dies beantragen.“
Vor diesem Hintergrund wäre eine schriftliche Wahl nicht notwendig gewesen, da höchstens 21 %
der abgegebenen Stimmen (Handzeichen) für eine schriftlich und geheime Wahl gestimmt haben.
Die Auszählung der Handzeichen hat jedoch verschiedene Ergebnisse erzielt. Daher wurde eine schriftliche Abstimmung, welche ein klar feststellbares Ergebnis erzielt, gewünscht und durchgeführt.
2. Es wurde beschlossen, dass mit einfacher Mehrheit (mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmen) abgestimmt wird. (Wahlergebnis: 98 Stimmen für einfache Mehrheit/ 69 Stimmen für 2/3-Mehrheit)
3. Es wurde beschlossen, dass alle in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgeführten Punkte zusammen als Gesamtabstimmung durchgeführt werden. (135 Stimmen für Gesamtabstimmung/ 30 Stimmen für Punkt-für-Punkt-Abstimmung/ 2 Stimmen wurden nicht abgegeben)
4. Es wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Vorschläge zur neuen Beitragsordnung (a – j), zum Ausgleichsanspruch (a – c) und zu den Regelungen für Bestandseltern (a – b) angenommen werden. (137 Zustimmungen/ 21 Gegenstimmen/ 6 Enthaltungen/ 3 Stimmen wurden nicht abgegeben)
Somit wurde die neue Beitragsordnung (Entwurf 2) in der an der außerordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegten Variante (inkl. Antrag für 3+Kinderfamilien mit 11,5 % Haushaltsnettoeinkommen) angenommen. Diese tritt zum 1. August 2018 in Kraft.
Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe bei entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen rückwirkend und für die Zukunft den Ausgleichsanspruch zu beantragen, an die Vorstandschaft übertragen.
Die Umstellungsmodalitäten für Bestandseltern (alle Eltern, die einen Schulvertrag vor dem 19. Juni 2018 unterzeichnet und zurückgeschickt haben) beschlossen.
An der Auszählung haben mitgewirkt: Marcus Andries, Heike Mayer-Wagner, Harald Schädler und Manfred Steingraber.
Wie von Michael Vogel angekündigt, werden in der kommenden Woche die Briefe an die Bestandseltern versendet, die bis zum 4. Juli 2018 von den Eltern unterschrieben im Sekretariat vorliegen müssen.
Die Gremien werden in den nächsten Wochen die bei der Umsetzung aufkommenden Fragen bearbeiten. An der nächsten Mitgliederversammlung (27. November 2018) wird es hierzu einen Tagesordnungspunkt geben.
Jedem Bestandselternhaus wird über die Briefabfrage letztmalig ermöglicht, den
Regelschulbeitrag ohne Offenlegung mit 5% (1 Kind), 9,5% (2 Kinder) bzw. 11,5% (3+Kinder) zu berechnen oder auf Regelschulbeitrag ohne Offenlegung umzustellen. Im nächsten Finanzgespräch werden dann erstmals alle Eltern das Haushaltsnettoeinkommen offenlegen bzw. sich dann aktiv für den Regelschulbeitrag ohne Offenlegung (derzeit 440,- €/ 640,- € bzw. 730,- €) entscheiden.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei einem Schulgeld von durchschnittlich über 160,- € jedem Elternhaus ein prozentual am Haushaltsnettoeinkommen errechnetes Schulgeld anzubieten ist.
Mit unserer neuen Beitragsordnung halten wir diese Vorgaben ein. Durch die Anhebung der Lehrergehälter sind wir auch hier ab 1. August 2018 gesetzeskonform und im Hinblick auf den anstehenden Generationenwechsel wettbewerbsfähig.
Nun wird es sich zeigen, wie das neue Beitragsmodell angenommen wird. Der Regelschulbeitrag ist vom Gesetzgeber klar definiert. Damit können jedoch weder die derzeitigen noch die künftig gestiegenen Aufwendungen (Erhöhung Personalaufwand Lehrerschaft) vollständig gedeckt werden.
Der Erfolg des neuen Beitragsmodelles hängt also von der Akzeptanz und der von der Elternschaft freiwillig geleisteten Höhe der neu eingeführten Solidaritätszugabe ab.
Die Mitglieder des Elternbeitragskreises werden im Finanzgespräch mit allen Eltern über die Solidaritätszugabe sprechen und jedes Elternhaus wird für sich selbst abwägen, was als Solidaritätszugabe leistbar ist – ganz frei und völlig individuell.
Im Namen aller beteiligter Gremien möchte ich mich für die rege Teilnahme an den Foren, den zahlreichen Gesprächen und der hohen Teilnehmeranzahl an der außerordentlichen Mitgliederversammlung bedanken.
Für die Gremien – Diana Späth (GF)